Erwägungsgrund 45 32024L1785
Auf den Markt kommende innovative Techniken dürften zunehmend für eine Verringerung der Schadstoff- und der Treibhausgasemissionen von Anlagen sorgen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG und der Richtlinie 2010/75/EU fallen. Dies wird zwar weitere Synergieeffekte zwischen den beiden Richtlinien ermöglichen, könnte sich aber auf ihre Anwendung auswirken, auch auf dem CO2-Markt. In diesem Zusammenhang enthält die Richtlinie 2003/87/EG eine Bestimmung zur Überprüfung der Wirksamkeit von Synergien mit der Richtlinie 2010/75/EU und fordert die Abstimmung von umwelt- und klimarelevanten Genehmigungen, um eine effiziente und schnellere Durchführung von Maßnahmen sicherzustellen, die für die Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union erforderlich sind. Um die diesbezügliche Innovationsdynamik sowie die in Artikel 8 der Richtlinie 2003/87/EG genannte Überprüfung zu berücksichtigen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals bis 2028 und anschließend alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie 2010/75/EU vorlegen.