Erwägungsgrund 53 32024L1785
Daher sollte der Anspruch auf Ersatz für Schäden, die von Einzelpersonen erlitten werden, in der Richtlinie 2010/75/EU geregelt werden und sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen ihre Rechte im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden, die durch Verstöße gegen die Richtlinie 2010/75/EU verursacht wurden, verteidigen können, und somit eine effizientere Durchsetzung der Richtlinie gewährleistet wird. Verfahren im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen sollten auf eine Weise ausgestaltet sein und angewendet werden, die die Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz nicht unmöglich oder übermäßig schwierig macht.