Erwägungsgrund 57 32018R1240
Es sollten strenge Vorschriften für den Zugang zum ETIAS-Zentralsystem und die notwendigen Garantien festgelegt werden. Zudem ist vorzusehen, dass Einzelpersonen in Bezug auf persönliche Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Vervollständigung, Löschung und Regress haben, insbesondere das Recht, einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen, und dass die Beaufsichtigung der Datenverarbeitungsvorgänge durch unabhängige Behörden zu gewährleisten ist.