Erwägungsgrund 99 32023R0988
Im Hinblick auf die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, die möglicherweise ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, sollte der Kommission die Befugnis, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, übertragen werden, um ein hohes Gesundheits- und Sicherheitsniveau für die Verbraucher zu erhalten; außerdem sollte ihr diese Befugnis im Hinblick auf das Funktionieren des Schnellwarnsystems Safety Gate übertragen werden, um insbesondere die Modalitäten und Verfahren für den Austausch von Informationen zu den über das Schnellwarnsystem Safety Gate mitgeteilten Maßnahmen und Kriterien für die Bewertung des Risikoniveaus festzulegen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die im Einklang mit den Grundsätzen erfolgen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.