Erwägungsgrund 69 32023R0988
Die Mitgliedstaaten sollten über das Schnellwarnsystem Safety Gate sowohl verbindliche als auch freiwillige Korrekturmaßnahmen melden, die die mögliche Vermarktung eines Produkts verhindern, einschränken oder ihr spezielle Bedingungen auferlegen, weil dieses Produkt ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern oder — bei Produkten, die unter die Verordnung (EU) 2019/1020 fallen — für einschlägige öffentliche Interessen von Endnutzern darstellt.