Erwägungsgrund 11 32023R0988
Durch Unionsrecht über Lebens- und Futtermittel und damit zusammenhängende Bereiche wird ein spezielles System eingerichtet, das die Sicherheit der von ihnen erfassten Produkte gewährleistet. Für Lebens- und Futtermittel gibt es nämlich einen eigenen Rechtsrahmen, der insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wird. Darüber hinaus werden Lebens- und Futtermittel auch durch die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, die einen harmonisierten Ansatz in Bezug auf amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts sowie der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz sicherstellt. Lebens- und Futtermittelprodukte sollten daher nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen, mit Ausnahme von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sofern es um Risiken geht, die nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates oder andere speziell für Lebensmittel geltende Rechtsvorschriften, die ausschließlich chemische und biologische Lebensmittelrisiken betreffen, fallen.