Erwägungsgrund 61 32023R0988
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Zollkodex der Union) werden Produkte aus Drittländern, die dazu bestimmt sind, auf dem Unionsmarkt bereitgestellt zu werden, oder die für die private Verwendung oder den privaten Verbrauch im Zollgebiet der Union bestimmt sind, in das Zollverfahren „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ überführt. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die für die Einfuhr der Waren vorgeschriebenen Formalitäten zu erfüllen, einschließlich der Durchsetzung der geltenden Bestimmungen des Unionsrechts, damit diese Waren wie alle in der Union hergestellten Waren auf dem Markt bereitgestellt werden können. Was die Sicherheit der Verbraucher anbelangt, so müssen diese Produkte dieser Verordnung und insbesondere dem in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Sicherheitsgebot entsprechen.