Erwägungsgrund 75 32023R0988
Die Kommission sollte einen regelmäßigen Bericht über die Anwendung des Mechanismus nach Artikel 29 erstellen, der dem europäischen Netzwerk der für Produktsicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung (im Folgenden „Netzwerk für Verbrauchersicherheit“) vorgelegt werden sollte. In diesem Bericht sollten die wichtigsten von den Mitgliedstaaten angewandten Kriterien für die Risikobewertung und ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt und auf ein gleiches Verbraucherschutzniveau ermittelt werden, um den Mitgliedstaaten und der Kommission zu ermöglichen, die Ansätze und Kriterien für die Risikobewertung zu harmonisieren.