Erwägungsgrund 64 32023R0988
Nationale Behörden sollten in die Lage versetzt werden, traditionelle Marktüberwachungstätigkeiten, die auf die Sicherheit von Produkten ausgerichtet sind, durch Marktüberwachungstätigkeiten zu ergänzen, die auf interne Konformitätsverfahren ausgerichtet sind, welche Wirtschaftsakteure zur Sicherstellung der Produktsicherheit einsetzen. Marktüberwachungsbehörden sollten vom Hersteller verlangen dürfen, dass er angibt, welche anderen Produkte — die mit dem gleichen Verfahren produziert werden oder die gleichen Komponenten enthalten, welche als Risiko erachtet werden oder zur gleichen Produktionscharge gehören — von dem gleichen Risiko betroffen sind.