Erwägungsgrund 52 32023R0988
Die Anbieter von Online-Marktplätzen sollten über einen internen Mechanismus für die Behandlung produktsicherheitsbezogener Fragen verfügen, um ihre Pflichten gemäß der vorliegenden Verordnung erfüllen zu können, insbesondere im Hinblick auf die zeitnahe und wirksame Erfüllung der Anordnungen öffentlicher Behörden, die Verarbeitung von Meldungen durch Dritte und auf Aufforderung die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden im Kontext von Korrekturmaßnahmen.