Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Verhängung von Sanktionen sollten die Art, Schwere und Dauer des betreffenden Verstoßes gebührend berücksichtigt werden. Die Verhängung von Sanktionen sollte verhältnismäßig sein und im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht, einschließlich der geltenden Verfahrensgarantien und der Grundsätze der Charta, erfolgen.
Erwägungsgrund 98 32023R0988Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen