Erwägungsgrund 58 32023R0988
Die Rückverfolgbarkeit von Produkten ist für eine wirksame Marktüberwachung gefährlicher Produkte und für Korrekturmaßnahmen von grundlegender Bedeutung. Außerdem sollten Verbraucher über Offline- und Online-Vertriebskanäle, einschließlich beim Kauf von Produkten über Online-Marktplätze, gleichermaßen vor gefährlichen Produkten geschützt werden. Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/2065 über die Nachverfolgbarkeit von Unternehmern sollten die Anbieter von Online-Marktplätzen keine Einträge eines bestimmten Produktangebots auf ihren Plattformen zulassen, sofern der Unternehmer nicht alle in der vorliegenden Verordnung beschriebenen Informationen zur Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit bereitgestellt hat. Diese Informationen sollten zusammen mit dem Produkteintrag angezeigt werden, sodass Verbraucher über Online- und Offline-Kanäle die gleichen Informationen erhalten können. Die Anbieter von Online-Marktplätzen sollten allerdings nicht dafür verantwortlich sein, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen selbst zu überprüfen, da die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit der Produkte nach wie vor beim betreffenden Unternehmer liegt.