Erwägungsgrund 74 32023R0988
Die Bestimmung des Risikos für ein Produkt und dessen Niveau basieren auf einer Risikobewertung, die von den betreffenden Akteuren durchgeführt wird. Die Mitgliedstaaten kommen im Zuge einer solchen Risikobewertung möglicherweise zu unterschiedlichen Ergebnissen im Hinblick darauf, ob ein Risiko besteht und auf welchem Niveau. Dies könnte das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts und die gleichen Wettbewerbsbedingungen für Verbraucher und Wirtschaftsakteure gefährden. Es sollte daher ein Mechanismus eingerichtet werden, über den die Kommission eine Stellungnahme zum Gegenstand des Streites abgeben könnte.