Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Beschwerden sind wichtig, um die nationalen Behörden für die Sicherheit und Wirksamkeit von Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten zu sensibilisieren. Die Mitgliedstaaten sollten daher Verbrauchern und anderen betroffenen Parteien wie Verbraucherverbänden und Wirtschaftsakteuren die Möglichkeit geben, Beschwerde einzulegen.
Erwägungsgrund 82 32023R0988Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen