Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Für lebende Pflanzen gilt ein eigener Rechtsrahmen, der insbesondere in der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt ist und den Besonderheiten dieser Produkte Rechnung trägt, damit die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet ist.
Erwägungsgrund 12 32023R0988Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen