Erwägungsgrund 35 32024R1449
Die Auszahlung der Unterstützung der Union sollte von der Erfüllung der Auszahlungsbedingungen sowie von messbaren Fortschritten bei der Umsetzung der Reformen, die in den von der Kommission bewerteten und förmlich gebilligten Reformagenden dargelegt wurden, abhängig gemacht werden. Die Freigabe der Mittel sollte entsprechend strukturiert werden und den Zielen der Fazilität Rechnung tragen.