Erwägungsgrund 39 32024R1449
Die Maßnahmen im Rahmen der Reformagenden sollten zur Steigerung der Effizienz des Systems für die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen, zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuervermeidung, Steuerhinterziehung, Betrug und organisierter Kriminalität sowie zu einem wirksamen System der Beihilfenkontrolle beitragen, um faire Bedingungen für alle Unternehmen sicherzustellen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen durch die Begünstigten sollte jeweils ein indikativer Termin festgelegt werden, der in der Frühphase der Durchführung der Fazilität liegen könnte.