Erwägungsgrund 53 32024R1449
Um die Hebelwirkung der finanziellen Unterstützung der Union zu maximieren, zusätzliche Investitionen anzuziehen und die Kontrolle der Union über die Ausgaben sicherzustellen, sollten die Infrastrukturinvestitionen zur Unterstützung der Reformagenden über den WBIF durchgeführt werden. Die einzelnen Projekte oder Programme sollten dem WBIF-Exekutivausschuss erst dann zur Stellungnahme vorgelegt werden, wenn die in den Reformagenden festgelegten einschlägigen Auszahlungsbedingungen erfüllt sind. Werden die einschlägigen Auszahlungsbedingungen für Investitionen nicht innerhalb eines Jahres erfüllt, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, die für Investitionen im Rahmen des WBIF vorgesehenen Finanzmittel auf die anderen Begünstigten umzuverteilen.