Erwägungsgrund 66 32024R1449
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung vorlegen, der sich auch mit Synergieeffekten und der Komplementarität mit anderen Unionsprogrammen befasst, insbesondere mit der Unterstützung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/1529 im Hinblick darauf, Doppelunterstützung und Doppelfinanzierungen zu verhindern.