Erwägungsgrund 46 32024R1449
Im Falle einer Umverteilung der Unterstützung im Rahmen dieser Fazilität, die dazu führen würde, dass ein Begünstigter zusätzliche Unterstützung erhält, sollte der betreffende Begünstigte eine überarbeitete Reformagenda mit zusätzlichen Maßnahmen vorlegen. Die Kommission sollte das Europäische Parlament und den Rat informieren, bevor sie einen Beschluss über die Umverteilung der Unterstützung fasst.