Erwägungsgrund 44 32024R1449
Angesichts der erforderlichen Flexibilität bei der Durchführung der Fazilität sollten die einzelnen Begünstigten die Möglichkeit haben, bei der Kommission einen begründeten Antrag auf Änderung des Durchführungsbeschlusses zu stellen, wenn die Reformagenda, auch im Hinblick auf einschlägige Auszahlungsbedingungen, aufgrund objektiver Umstände teilweise oder vollständig nicht mehr erfüllt werden kann. Es sollte den Begünstigten möglich sein, einen begründeten Antrag auf Änderung ihrer Reformagenda zu stellen, gegebenenfalls auch durch Vorschlag von Addenda.