Erwägungsgrund 48 32024R1449
Die Fazilitätsvereinbarung sollte die Verpflichtung für die Begünstigten vorsehen, im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen der Union und den geltenden Datenschutzvorschriften die Erhebung angemessener Daten über Personen und Stellen, die Mittel für die Durchführung der Reformagenden erhalten, einschließlich Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern, und den Zugang zu diesen Daten sicherzustellen.