Erwägungsgrund 50 32024R1449
Es ist angezeigt, an die Begünstigten Darlehen zu äußerst günstigen Konditionen mit einer Laufzeit von höchstens 40 Jahren zu vergeben und mit der Tilgung des Kapitalbetrags nicht vor 2034 zu beginnen. Es ist auch angezeigt, von Artikel 220 Absatz 4 der Haushaltsordnung abzuweichen.