Erwägungsgrund 72 32024R1449
Damit die Begünstigten rechtzeitig und ohne weitere Verzögerung Finanzmittel erhalten können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die Begünstigten rechtzeitig und ohne weitere Verzögerung Finanzmittel erhalten können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —