Erwägungsgrund 15 32024R2987
Die ESMA spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der wesentlichen Systemrelevanz von Drittstaaten-CCPs und von deren Clearingdienstleistungen. Bis 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung oder bei Auftreten eines Risikos für die Finanzstabilität sollte die ESMA die Auswirkungen dieser Verordnung hinsichtlich der Verringerung der Risikopositionen gegenüber systemrelevanten Tier-2-CCPs bewerten und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission darüber Bericht erstatten. Die ESMA sollte alle von ihr für notwendig erachteten Maßnahmen sowie quantitative Schwellenwerte vorschlagen und ihnen eine Folgenabschätzung und eine Kosten-Nutzen-Analyse beifügen. Die ESMA sollte bei der Erstellung ihrer Bewertung und ihres Berichts mit dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und dem durch diese Verordnung eingerichteten gemeinsamen Überwachungsmechanismus zusammenarbeiten. Binnen sechs Monaten nach Erhalt des ESMA-Berichts sollte die Kommission einen eigenen Bericht erstellen, dem gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt werden kann.