Erwägungsgrund 26 32024R2987
Die EBA sollte in Zusammenarbeit mit der ESMA und der EIOPA technische Regulierungsstandards zur Festlegung von Aufsichtsverfahren ausarbeiten, mit denen die anfängliche und laufende Validierung der Risikomanagementverfahren sichergestellt wird. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollten nur die finanziellen Gegenparteien, die besonders aktiv im Handel mit nicht durch eine CCP geclearten OTC-Derivaten sind, den in diesen technischen Regulierungsstandards festgelegten Verfahren unterliegen.