Verordnung (EU) 2024/2987 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Nichtfinanzielle Gegenparteien, die für nicht durch eine CCP geclearte OTC-Derivatekontrakte Sicherheiten austauschen, sollten genügend Zeit haben, die Vereinbarungen für den Austausch solcher Sicherheiten auszuhandeln und zu testen.
Erwägungsgrund 22 32024R2987Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen