Erwägungsgrund 33 32024R2987
Um einen raschen und effizienten Austausch von Informationen und Unterlagen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sicherzustellen, eine engere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, die an der Beaufsichtigung der der genannten Verordnung unterliegenden Unternehmen beteiligt sind, zu fördern und die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den von ihnen beaufsichtigten Unternehmen im Zusammenhang mit den nach der genannten Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zu vereinfachen, sollte die ESMA eine zentrale elektronische Datenbank einrichten und pflegen. Alle einschlägigen zuständigen Behörden und Einrichtungen sollten Zugang zu dieser zentralen Datenbank haben, um Informationen zu erhalten, die für ihre Aufgaben und Zuständigkeiten relevant sind. Ebenso sollten Unternehmen, die den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 unterliegen, Zugang zu den von ihnen vorgelegten Informationen und Unterlagen sowie zu allen an sie gerichteten Unterlagen haben. Die zentrale Datenbank sollte genutzt werden, um möglichst viele Informationen und Unterlagen auszutauschen, einschließlich zumindest der Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit Zulassungen, Ausweitungen von Dienstleistungen und Modellvalidierungen.