Erwägungsgrund 20 32024R2987
Um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden jederzeit um die Risikopositionen auf Unternehmens- und Gruppenebene wissen und in der Lage sind, diese Risikopositionen zu überwachen, sollten die zuständigen Behörden wirksame Verfahren für die Zusammenarbeit einrichten, um die Positionen in Kontrakten, die nicht über eine zugelassene oder anerkannte CCP gecleart werden, berechnen und die Höhe der Risikopositionen in OTC-Derivatekontrakten auf Unternehmens- und Gruppenebene aktiv bewerten und einschätzen zu können. Damit die ESMA einen Gesamtüberblick über das Geschäft mit OTC-Derivaten von in der Union niedergelassenen nichtfinanziellen Gegenparteien und deren Mutterunternehmen erhält, sollten die für diese nichtfinanziellen Gegenparteien und Mutterunternehmen zuständigen Behörden der ESMA regelmäßig Bericht erstatten. Diese Meldungen sollten nicht die bereits im Rahmen anderer Meldepflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 übermittelten Angaben wiederholen, sondern stattdessen Informationen über die Entwicklung der Portfolios dieser nichtfinanziellen Gegenparteien zwischen zwei Meldestichtagen sowie eine Bewertung der Risiken liefern, denen diese Gegenparteien ausgesetzt sein könnten. Die Behörden, die für die nichtfinanziellen Gegenparteien, die Teil einer Gruppe sind, zuständig sind, sollten zusammenarbeiten, um den Meldeaufwand möglichst gering zu halten und die Intensität und Art der Tätigkeit dieser nichtfinanziellen Gegenparteien im Bereich der OTC-Derivate zu bewerten.