Erwägungsgrund 2 32024R2987
Nachhandelsinfrastrukturen sind ein grundlegender Aspekt der Kapitalmarktunion und für eine Reihe von Nachhandelsprozessen, insbesondere auch das Clearing, verantwortlich. Ein effizientes und wettbewerbsfähiges Clearingsystem in der Union ist für das Funktionieren der Kapitalmärkte der Union von wesentlicher Bedeutung und ein Eckpfeiler der Finanzstabilität der Union. Deshalb ist es notwendig, weitere Vorschriften festzulegen, um in der Union Clearingdienstleistungen im Allgemeinen und jene der zentralen Gegenparteien (CCPs) im Besonderen effizienter zu machen, indem die Verfahren, insbesondere für die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen oder die Ausführung zusätzlicher Tätigkeiten und für die Änderung der Risikomodelle der CCPs, verschlankt werden und indem die Liquidität erhöht, das Clearing bei CCPs in der Union gefördert, der Rahmen für die Tätigkeit von CCPs modernisiert und CCPs sowie anderen Finanzakteuren die nötige Flexibilität gegeben wird, damit sie im Binnenmarkt konkurrieren können.