Erwägungsgrund 18 32024R2987
Nach dem derzeitigen Rahmen erhält die ESMA Geschäftsdaten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates, die einen unionsweiten Überblick über die Märkte, jedoch nicht über das Risikomanagement der CCPs bieten. Die ESMA sollte daher zusätzlich zu diesen Daten zeitnahe und verlässliche Informationen über die Tätigkeiten und Verfahrensweisen der CCPs verlangen, damit sie ihr Mandat hinsichtlich der Finanzstabilität erfüllen kann. Dementsprechend sollte eine förmliche Pflicht zur Meldung von CCP-Risikomanagementdaten durch Unions-CCPs an die ESMA geschaffen werden. Die Einführung einer solchen Anforderung würde auch dazu beitragen, die Standardisierung und Vergleichbarkeit der Daten weiter zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Daten regelmäßig geliefert werden.