Erwägungsgrund 54 32024R2987
Um sicherzustellen, dass das entsprechende Liquiditätsrisiko richtig definiert wird, sollte der Kreis der Unternehmen, deren Ausfall eine CCP bei der Ermittlung dieses Risikos berücksichtigen sollte, so erweitert werden, dass nicht nur das Liquiditätsrisiko aus dem Ausfall von Clearingmitgliedern, sondern auch von Liquiditätsgebern mit Ausnahme von Zentralbanken berücksichtigt wird.