Erwägungsgrund 59 32024R2987
Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sollte spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der vorliegenden Änderungsverordnung überprüft werden, damit genügend Zeit bleibt, die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Änderungen anzuwenden. Wenngleich die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Gänze überprüft werden sollte, sollten bei dieser Überprüfung die Wirksamkeit und Effizienz jener Verordnung im Hinblick auf die Erreichung ihrer Ziele, die Verbesserung der Effizienz und Sicherheit der Clearingmärkte der Union und die Wahrung der Finanzstabilität der Union im Mittelpunkt stehen. Betrachtet werden sollten bei der Überprüfung auch die Attraktivität von Unions-CCPs, die Auswirkungen dieser Änderungsverordnung auf die Förderung des Clearings in der Union und der Nutzen der verstärkten Bewertung und Steuerung grenzüberschreitender Risiken für die Union.