Erwägungsgrund 62 32024R2987
Um für einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu sorgen, sollte der Kommission auch die Befugnis übertragen werden, von der ESMA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards zu erlassen, in denen das Format der Berichterstattung der Clearingmitglieder und Kunden der Union an ihre zuständigen Behörden über ihre Clearingtätigkeiten bei gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 anerkannten Drittstaaten-CCPs, die Datenstandards und -formate für die Meldung von Informationen von Unions-CCPs an die ESMA und das Format der für Zulassungsanträge, die Ausweitung der Zulassung und die Validierung von Änderungen an Modellen und Parametern erforderlichen Unterlagen festgelegt werden. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.