Erwägungsgrund 9 32024R2987
Mit der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 wird das zentrale Clearing als wichtigstes Risikominderungsverfahren für OTC-Derivate gefördert. Die mit einem OTC-Derivatekontrakt verbundenen Risiken werden daher am besten gemindert, wenn der betreffende OTC-Derivatekontrakt durch eine CCP gecleart wird, die nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassen oder anerkannt ist (im Folgenden „zugelassene oder anerkannte CCP“). Folglich sollten bei der Berechnung der Position, die mit den nach Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegten Clearingschwellen abgeglichen wird, nur jene OTC-Derivatekontrakte berücksichtigt werden, die nicht durch eine zugelassene oder anerkannte CCP gecleart werden. Damit die derzeitige umsichtige Abdeckung der Clearingpflicht durch die neue Methode nicht beeinträchtigt wird, sollte die ESMA ermächtigt werden, erforderlichenfalls auch eine aggregierte Clearingschwelle festzulegen.