Erwägungsgrund 58 32024R2987
Nicht wesentliche Änderungen an Modellen und Parametern, die die Risiken für eine CCP der Union nicht erhöhen, sollten rasch genehmigt werden können. Im Einklang mit dem Ziel, sichere und widerstandsfähige CCPs in der Union zu schaffen und gleichzeitig ein modernes und wettbewerbsfähiges Clearingumfeld in der Union aufzubauen, das attraktiv für Unternehmen ist, sollte daher ein beschleunigtes Verfahren für nicht wesentliche Änderungen an Modellen und Parametern eingeführt werden, damit die gegenwärtig im aufsichtlichen Validierungsverfahren für solche Änderungen bestehenden Herausforderungen und Unsicherheiten reduziert werden. Ist eine Änderung nicht wesentlich, sollte ein beschleunigtes Validierungsverfahren angewendet werden. Ein solches Verfahren soll es den CCPs erleichtern, umgehend auf Marktentwicklungen zu reagieren, die Änderungen an ihren Risikomodellen und -parametern erforderlich machen könnten. Daher sollte das Verfahren für die Validierung entsprechender Änderungen an Risikomodellen und -parametern vereinfacht werden.