Erwägungsgrund 49 32024R2987
Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sollte für Interoperabilitätsvereinbarungen für alle Arten von Finanzinstrumenten und Nichtfinanzinstrumenten, wie Derivatekontrakten, zusätzlich zu Geldmarktinstrumenten und übertragbaren Wertpapieren im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gelten. Die ESMA sollte daher nach Konsultation der Mitglieder des ESZB und des ESRB Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, um für kohärente, effiziente und wirksame Bewertungen der Interoperabilitätsvereinbarungen zu sorgen.