Erwägungsgrund 5 32024R2987
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sind gruppeninterne Geschäfte von der Clearingpflicht und den Einschussanforderungen freigestellt. Um mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit in Bezug auf den Rahmen für gruppeninterne Geschäfte zu schaffen, sollten die Regelung für Gleichwertigkeitsbeschlüsse nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch einen einfacheren Rahmen ersetzt werden. Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sollte daher so geändert werden, dass anstelle eines Gleichwertigkeitsbeschlusses eine Liste der Drittstaaten maßgeblich ist, für die keine Freistellung gewährt werden sollte. Darüber hinaus sollte Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 dahingehend geändert werden, dass Gleichwertigkeitsbeschlüsse nur im Zusammenhang mit Artikel 11 der genannten Verordnung vorgesehen sind. Da Artikel 382 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf gruppeninterne Geschäfte im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verweist, sollte der Artikel 382 der der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ebenfalls entsprechend geändert werden.