Erwägungsgrund 32 32024R2987
Die ESMA sollte effektiver dazu beitragen können, dass Unions-CCPs bei der unionsweiten Erbringung ihrer Dienstleistungen sicher, solide und wettbewerbsfähig sind. Daher sollte sie zusätzlich zu den aktuell in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegten Aufsichtsbefugnissen eine an die zuständige Behörde der CCP gerichtete Stellungnahme zum Entzug der Zulassung einer CCP abgeben, es sei denn, eine Entscheidung ist dringend erforderlich, d. h. innerhalb eines Zeitraums, der kürzer ist als der Zeitraum, der der ESMA für die Abgabe ihrer Stellungnahmen eingeräumt wurde. Die ESMA sollte auch Stellungnahmen zur Überprüfung und Bewertung, zu Einschussanforderungen und zu Anforderungen für die Teilnahme abgeben. Die zuständigen Behörden sollten etwaige erhebliche Abweichungen von den Stellungnahmen der ESMA erläutern, und die ESMA sollte ihren Rat der Aufseher unterrichten, wenn eine zuständige Behörde der Stellungnahme der ESMA und den darin enthaltenen Bedingungen oder Empfehlungen nicht nachkommt oder nicht nachzukommen beabsichtigt. Die Unterrichtung sollte auch die von der zuständigen Behörde angegebenen Gründe für die Nichtbefolgung der ESMA-Stellungnahme oder etwaiger darin enthaltener Bedingungen oder Empfehlungen umfassen.