Erwägungsgrund 50 32024R2987
Damit der Aufsichtsrahmen für Unions-CCPs zu sicheren und widerstandsfähigen CCPs führt und sich auf die Zusammenarbeit zwischen der für die CCP zuständigen Behörde und der ESMA stützt, sollten die Ergebnisse unabhängiger Prüfungen dem Leitungsorgan der CCP mitgeteilt und auch der ESMA und der für die CCP zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollten sowohl die ESMA als auch die zuständige Behörde der CCP beantragen können, ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Risikoausschusses der CCP teilzunehmen und über die Tätigkeiten und Beschlüsse des Risikoausschusses informiert zu werden. Die ESMA sollte auch unverzüglich alle Entscheidungen erhalten, bei denen das Leitungsorgan der CCP beschließt, dem Rat des Risikoausschusses nicht zu folgen, sowie Erläuterungen der CCP zu diesen Entscheidungen.