Erwägungsgrund 56 32026R0405
Die Marktüberwachung ist ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der korrekten und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts. In der Verordnung (EU) 2019/1020 ist der Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten festgelegt, die den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegen. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Marktüberwachung von Detergenzien und Tensiden gemäß der genannten Verordnung organisieren und durchführen.