Erwägungsgrund 62 32026R0405
Mit dieser Verordnung wird die Möglichkeit eingeführt, in bestimmten Situationen einen Teil der obligatorischen Kennzeichnungsinformationen nur in Form digitaler Etiketten bereitzustellen, und die Erstellung eines digitalen Produktpasses für Detergenzien und Tenside wird vorgeschrieben. Es muss daher ein ausreichender Zeitraum vorgesehen werden, damit die Wirtschaftsakteure ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung nachkommen und die Mitgliedstaaten die für die Anwendung der Verordnung erforderliche Infrastruktur aufbauen können sowie die Kommission die Einführung der technischen Anforderungen für den digitalen Produktpass vorbereiten kann. Für den Beginn der Anwendung dieser Verordnung ist deshalb ein Zeitpunkt zu wählen, bis zu dem die Vorbereitungen nach vernünftigem Ermessen abgeschlossen sein können.