Erwägungsgrund 4 32026R0405
Die Eignungsprüfung der wichtigsten Rechtsvorschriften für Chemikalien, die sich nicht auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates erstreckte, hat die Komplexität des EU-Regelungsrahmens für Chemikalien deutlich werden lassen, wobei diese Komplexität auf die große Anzahl miteinander verknüpfter produkt- und sektorspezifischer Rechtsvorschriften zurückgeführt wurde. Bei der Eignungsprüfung wurde darauf hingewiesen, dass die Marktüberwachungsbehörden über Durchsetzungsproblemen bei Produkten berichten, die über Online-Verkäufe aus Drittländern in die Union gelangen. Sie hat auch gezeigt, dass die Bereitstellung von Informationen auf Etiketten für die Produktnutzer vereinfacht werden kann und dass innovative Instrumente zur Darbietung von Produktinformationen derzeit nicht genutzt werden. Daher ist es notwendig, die geltenden Vorschriften zu vereinfachen, um die Belastung der Wirtschaftsakteure zu verringern, den Verbrauchern das Verständnis zu erleichtern und eine Marktüberwachung zu ermöglichen. Aus diesen Gründen sollte die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 ersetzt werden.