Erwägungsgrund 55 32026R0405
Die automatische Überprüfung des digitalen Produktpassverweises für Detergenzien und Tenside, die auf den Unionsmarkt gelangen, durch die Zollbehörden sollte die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden weder ersetzen noch ändern, sondern sollte stattdessen den Gesamtrahmen für die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, ergänzen. Die Marktüberwachungsbehörden sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 die in den digitalen Produktpässen enthaltenen Daten überprüfen, Produkte auf dem Markt kontrollieren und — im Falle der Aussetzung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr durch die für die Kontrollen an den Außengrenzen der Union benannten Behörden — die Konformität und die ernsten Risiken von Produkten gemäß Kapitel VII der Verordnung (EU) 2019/1020 ermitteln.