Erwägungsgrund 41 32026R0405
Da Detergenzien und für Endnutzer bestimmte Tenside unabhängig von der Form, in der sie auf dem Markt bereitgestellt werden, denselben Verwendungszweck haben und dieselben Risiken bergen, sollten die Wirtschaftsakteure, die diese Produkte durch Nachfüllen auf dem Markt bereitstellen, sicherstellen, dass diese Produkte dieselben Anforderungen erfüllen wie Produkte in Einzelverpackungen. Darüber hinaus sollten die Verbraucher die erforderlichen Kennzeichnungsinformationen auch dann erhalten, wenn sie sich für Nachfülldetergenzien entscheiden; zudem sollten Mindestanforderungen an die Sicherheit von Nachfüllstationen festgelegt werden. Der Verkauf von Detergenzien durch Nachfüllen sollte daher ausdrücklich von dieser Verordnung erfasst werden, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure zu gewährleisten.