Erwägungsgrund 58 32026R0405
Die bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass Detergenzien und Tenside, die den geltenden Anforderungen entsprachen, in bestimmten Fällen dennoch eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellten. Es sollten Bestimmungen vorgesehen werden, die sicherstellen, dass die Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen gegen Detergenzien oder Tenside ergreifen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen, selbst wenn die Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten unter Anwendung des in Verordnung (EU) Nr. 182/2011 festgelegten Prüfverfahrens feststellen, ob eine vorläufige Maßnahme, die in Bezug auf konforme Detergenzien oder Tenside, die nach Auffassung eines Mitgliedstaats ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder die Umwelt darstellen, getroffen wurde, gerechtfertigt ist.