Erwägungsgrund 39 32026R0405
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure, die Detergenzien auf dem Markt bereitstellen, zu gewährleisten und die Verbraucher und andere Endnutzer zu schützen, sollten allgemeine Anforderungen an die digitale Kennzeichnung festgelegt werden. So sollten die Wirtschaftsakteure beispielsweise einen freien und leichten Zugang zu digitalen Etiketten gewährleisten und dafür sorgen, dass die gemäß dieser Verordnung vorgeschriebenen Kennzeichnungsinformationen von anderen Informationen getrennt werden.