Erwägungsgrund 53 32026R0405
Werden Detergenzien und für Endnutzer bestimmte Tenside aus Drittländern in das Zollverfahren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, sollte der Wirtschaftsakteur den Zollbehörden die Referenz des digitalen Produktpasses für diese Detergenzien und Tenside vorlegen. Diese Referenz sollte einer eindeutigen Registrierungskennung entsprechen, die dem Wirtschaftsteilnehmer von dem Register übermittelt wird. Die Zollbehörden sollten mindestens überprüfen, ob die eindeutige Registrierungskennung und der ihnen mitgeteilte oder ihnen zur Verfügung gestellte Warencode des Detergens bzw. des für Endnutzer bestimmten Tensids den im Register gespeicherten Daten entsprechen. Dies würde den Zollbehörden die Überprüfung ermöglichen, ob ein digitaler Produktpass für eingeführte Detergenzien und Tenside existiert. Zur Durchführung dieser automatischen Überprüfung sollte die Verknüpfung zwischen dem Register und dem Single-Window-System der EU für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich genutzt werden.