Erwägungsgrund 37 32026R0405
Die digitale Kennzeichnung könnte auch eine Herausforderung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen ohne oder mit unzureichenden digitalen Kenntnissen darstellen und die digitale Kluft verstärken. Aus diesem Grund sollten in Bezug auf die spezifischen Informationen, bei denen es zulässig ist, dass sie nur auf einem digitalen Etikett bereitgestellt werden, der aktuelle Stand der Bereitschaft für den digitalen Wandel der Gesellschaft und die besondere Situation der Nutzer von Detergenzien sowie auch die Verfügbarkeit der für den uneingeschränkten Zugang zu den Informationen erforderlichen drahtlosen und sonstigen technologischen Infrastruktur berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten alle Kennzeichnungsinformationen in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und der Umwelt sowie die Mindestgebrauchsanweisungen für Detergenzien auf dem physischen Etikett verbleiben, damit alle Verbraucher und anderen Endnutzer vor dem Kauf des Detergens eine sachkundige Entscheidung treffen können und die sichere Handhabung des Detergens gewährleistet werden kann.