Erwägungsgrund 6 32026R0405
Um Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure zu gewährleisten, sollte die geltende Definition von Detergenzien erweitert werden, damit die neu entwickelten Detergenzien, die absichtlich zugefügte Mikroorganismen enthalten, erfasst werden. Diese Definition sollte auch Produkte einschließen, die den Reinigungsprozess unterstützen, wenn sie zusammen mit einem Waschmittel oder einem Maschinengeschirrspülmittel verwendet werden, sowie Produkte, die den Geruch von Textilien verändern, da diese Produkte bei der Erreichung der Reinigungswirkung eine unterstützende Rolle spielen. Verweise auf Oberflächen beziehen sich auch auf die Oberfläche von Obst und Gemüse.